Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann deine Bonität erheblich beeinträchtigen und damit deine Chancen auf Kredite deutlich reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du jedoch eine Löschung beantragen. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
SCHUFA-Eintrag löschen – Schritt-für-Schritt Anleitung
Ein negativer Eintrag verschlechtert deine Bonität. Hier erfährst du, wann und wie sich Einträge löschen lassen.
Wer oder was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und speichert. Banken, Vermieter und andere Vertragspartner nutzen diese Informationen, um deine Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.
Welche SCHUFA-Einträge können gelöscht werden?
In folgenden Fällen kann eine Löschung beantragt werden:
- Fehlerhafte Einträge
- Einträge ohne Berechtigung
- Verwechslung von Personen
- Forderungen, die bereits verjährt sind
NEU: Alternative Vorgehensweise
Seit kurzem kannst du zusätzlich diese Methode nutzen (siehe Reel):
Falls die Einbettung nicht lädt: Reel direkt auf Instagram öffnen.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Löschung
- SCHUFA-Auskunft anfordern: Besorge dir zunächst deine komplette Auskunft, um alle gespeicherten Daten zu prüfen. Meide teure Drittanbieter, die „Hilfe“ beim Beantragen verkaufen – das ist unnötig.
- Daten prüfen: Nach Erhalt (in der Regel nach wenigen Tagen) kontrollierst du die Einträge auf Fehler, Falschangaben und Nachvollziehbarkeit. Prüfe auch die Aktualität (jünger als 3 Jahre?).
- Offene Forderungen begleichen: Berechtigte Einträge lassen sich nur löschen, wenn offene Forderungen beglichen sind.
- Negative Einträge löschen lassen: Bei unberechtigten Einträgen wende dich zuerst an den Gläubiger (Löschung veranlassen). Handelt es sich um einen Falscheintrag, kannst du die Löschung direkt bei der SCHUFA beantragen.
- Erneut prüfen: Die Bearbeitung dauert ca. 3–4 Wochen. Prüfe anschließend, ob der/die Eintrag/Einträge entfernt wurden.
Musterbrief für die Löschung
Nutze die folgende Vorlage, um die Löschung fehlerhafter/unberechtigter Einträge zu beantragen:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Betreff: Antrag auf Löschung eines fehlerhaften/unberechtigten SCHUFA-Eintrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Löschung eines fehlerhaften/unberechtigten Eintrags in meiner SCHUFA-Akte gemäß § 35 Abs. 2 BDSG bzw. Art. 17 DSGVO.
Der betroffene Eintrag lautet:
• Eintragsnummer: [Eintragsnummer oder Beschreibung]
• Gläubiger: [Name des Gläubigers]
• Datum des Eintrags: [Datum]
Begründung:
[Kurze, sachliche Begründung – z. B. „Die Forderung wurde am [Datum] beglichen (Belegnummer …)“
oder „Ich hatte nie eine Forderung bei diesem Gläubiger.“]
Bitte prüfen Sie den Vorgang und löschen Sie den Eintrag ggf. vollständig.
Als Nachweise füge ich bei:
• [Zahlungsnachweis]
• [Schriftverkehr mit dem Gläubiger]
• [Sonstige relevante Dokumente]
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meines Antrags sowie die durchgeführte Löschung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
[Unterschrift – bei postalischem Versand]
[Dein Name]
Alternative
Alternativ kannst du auch das offizielle Kontaktformular der SCHUFA nutzen:
Zum SCHUFA-Kontaktformular