
SCHUFA-Eintrag löschen - Schritt für Schritt Anleitung.
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann deine Bonität erheblich beeinträchtigen und damit deine Chancen auf Kredite deutlich reduzieren. Aber wusstest du schon, dass du SCHUFA-Einträge unter bestimmten Umständen löschen lassen kannst? In dieser Anleitung möchten wir dir Schritt für Schritt erklären wie du die Löschung von SCHUFA-Einträgen beantragen kannst.
Wer oder was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und speichert. Diese Informationen werden von Banken, Vermietern und anderen Vertragspartnern genutzt, um deine Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.
Tipp
Privatpersonen können kostenlos eine Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA anfordern, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Für offizielle Nachweise, etwa für Vermieter, ist der kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsCheck die richtige Wahl. Für Unternehmen gelten ähnliche Regelungen. Sie können Bonitätsauskünfte oder Unternehmensbewertungen bei der SCHUFA einholen. Während grundlegende Selbstauskünfte teils kostenlos sind, sind detaillierte Berichte meist kostenpflichtig.
Welche SCHUFA-Einträge können gelöscht werden?
In folgenden Fällen kann eine Löschung beantragt werden:
Fehlerhafte EinträgeEinträge ohne BerechtigungVerwechslung von PersonenForderungen, die bereits verjährt sind
NEU!!!
Seit kurzem kannst du auch die folgende Methode anwenden:
Schritt für Schritt Anleitung für die Löschung.
- SCHUFA-Auskunft anfordern: Zunächst einmal musst du eine SCHUFA-Auskunft anfordern, um einen Überblick über alle gespeicherten Daten zu erhalten. Nur so kannst du feststellen, ob es SCHUFA-Einträge gibt, welche einen der oben genannten Punkte erfüllen. Achtung: Es gibt Dienstleister, die anbieten, dir bei der Anforderung der SCHUFA-Auskunft zu helfen -> Diese sind nur unnötig teuer und überflüssig.
- Daten prüfen: Es wird ein paar Tage dauern bis dir die SCHUFA deine SCHUFA-Auskunft zukommen lässt. Sobald du sie erhalten hast, solltest du sie genauestens auf Fehler bzw. falsche Daten prüfen. Prüfe außerdem, ob du alle Einträge nachvollziehen kannst und ob sie noch aktuell sind (jünger als 3 Jahre)
- Offene Forderungen begleichen: Damit du berechtigte SCHUFA-Einträge löschen lassen kannst, müssen alle offenen Forderungen beglichen sein.
- Negative SCHUFA-Einträge löschen lassen: Bei unberechtigten Einträgen solltest du dich direkt an den Gläubiger oder die Gläubigerin wenden, um die Löschung der Daten zu veranlassen. Handelt es sich um einen Falscheintrag, kannst du die Löschung direkt bei der SCHUFA beantragen.
- Informationen bei der SCHUFA erneut überprüfen: Es dauert ca. 3-4 Wochen bis der Löschungsantrag durch die SCHUFA bearbeitet wurde. Im Anschluss solltest du nochmal prüfen, ob die fehlerhaften Einträge nun gelöscht worden sind.
Musterbrief für die Löschung.
Nutze einfach die folgende Vorlage um die Löschung der berechtigten Einträge durchzusetzen:
Musterbrief: Antrag auf Löschung eines SCHUFA-Eintrags
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Antrag auf Löschung eines fehlerhaften/unberechtigten SCHUFA-Eintrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Löschung eines fehlerhaften/unberechtigten Eintrags in meiner SCHUFA-Akte gemäß § 35 Abs. 2 BDSG bzw. Art. 17 DSGVO. Nach einer Überprüfung meiner Daten ist mir aufgefallen, dass der folgende Eintrag fehlerhaft/unberechtigt ist:
- Eintragsnummer: [Eintragsnummer oder Beschreibung des Eintrags]
- Gläubiger: [Name des Gläubigers]
- Datum des Eintrags: [Datum des Eintrags]
Die Daten sind aus folgendem Grund fehlerhaft/unberechtigt:
[Erkläre hier kurz und sachlich, warum der Eintrag falsch oder unberechtigt ist, z. B.: "Die Forderung wurde bereits beglichen am [Datum] mit dem Zahlungsnachweis [Belegnummer]" oder "Ich habe niemals eine Forderung bei diesem Gläubiger gehabt."]
Ich bitte Sie, den Eintrag unverzüglich zu überprüfen und ihn gegebenenfalls vollständig aus meiner Akte zu löschen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Als Nachweis habe ich folgende Unterlagen beigefügt:
- [Zahlungsnachweis]
- [Schriftverkehr mit dem Gläubiger, falls vorhanden]
- [Sonstige relevante Dokumente]
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meines Antrags sowie die Durchführung der Löschung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Deine Unterschrift (bei postalischem Versand)]
[Dein Name]
Alternative.
Alternativ kannst du auch das Kontaktformular der SCHUFA Holding nutzen.
Disclaimer:
Die bereitgestellte Anleitung und der Musterbrief dienen ausschließlich als allgemeine Orientierung und Unterstützung. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Bitte beachte, dass rechtliche Ansprüche individuell geprüft werden müssen und die Inhalte dieser Seite keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität bieten. Für spezifische rechtliche Fragen oder im Zweifel empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale zu konsultieren.
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