
Wichtige Anforderungen an Verkaufsautomaten für Lebensmittel
Wenn du vorhast abgepackte Lebensmittel aus deinem Verkaufsautomaten zu verkaufen, musst du darauf achten, dass diese gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) korrekt gekennzeichnet sind. Das betrifft vor allem Personengruppen wie z.B. Landwirte oder Metzger, die vorhaben ihre eigenen Erzeugnisse aus dem Automaten zu verkaufen.
Was ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Die Lebensmittelinformationsverordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und legt fest, welche Informationen bzw. Angaben auf der Verpackung von abgepackten Lebensmitteln, abgedruckt sein müssen. Dies dient dazu den Verbrauchern einheitliche Informationen zu bieten, damit Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung treffen können und Transparenz über z.B. Inhaltsstoffe herrscht.
Wie müssen Lebensmittel gekennzeichnet sein?
- Bezeichnung des Lebensmittels: Das Lebensmittel muss klar und verständlich gekennzeichnet sein (z.B. Erdbeerkonfitüre)
- Zutaten und Allergene: Die Zutaten eines Lebensmittels müssen zwingend in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils angegeben werden. Die Zutat mit dem größten Anteil wird zuerst genannt, gefolgt von den anderen Zutaten in abnehmender Menge. Allergene wie z.B. Nüsse müssen dabei fettgedruckt und am besten großgeschrieben sein.
- Nährwertangaben: Informieren die Verbraucher über Kalorien und Nährwertangaben. Sie umfassen Werte für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Informationen dienen um eine basierte Kaufentscheidung zu treffen und eine ausgewogene Ernährungsweise zu unterstützen.
- Nettofüllmenge
- Ursprungsland bzw. Herkunftsort
- Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum
- Name und Anschrift des Erzeugers bzw. Herstellers
- Ggf. Zubereitungsanleitung
- Ggf. Einfrierdatum
Was bedeutet das für Automatenbetreiber?
Die meisten von euch werden Produkte verkaufen wollen, die bereits entsprechend der LMIV gekennzeichnet sind. Wenn ihr aber vorhabt eure eigenen Erzeugnisse oder andere noch nicht gekennzeichnete Lebensmittel zu verkaufen, müsst ihr unbedingt darauf achten, dass sie alle oben erwähnten Angaben enthalten.
Außerdem wichtig ist, dass das Etikett, welches diese Angaben enthält, automatengeeignet ist. Das bedeutet, dass es wasserfest ist und über feste Ecken verfügt.
Weitere Anforderungen, die beim Verkauf von Lebensmitteln zu beachten sind
- Hygienevorschriften: Die Herstellung, Lagerung und der Verkauf müssen unter hygienisch einwandfreien Bedingungen erfolgen.
- Kühlkette: Es muss gewährleistet werden, dass kühlpflichtige Lebensmittel durchgängig korrekt gekühlt sind.
- Lebensmittelkontrollen: Die Lebensmittel müssen regelmäßig durch unabhängige Stellen bzw. Behörden kontrolliert werden.