Alkohol aus dem Automaten verkaufen:


Wir erklären Dir worauf Du achten musst.

Welches Gesetz regelt den Verkauf von Alkohol und was besagt dieses?





Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) legt klare Altersgrenzen für den Verkauf und Konsum von Alkohol fest. Nach § 9 JuSchG dürfen:

1. Bier, Wein und ähnliche Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder verkauft noch ausgeschenkt werden. Dies ist nur erlaubt, wenn sie von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden

2. Hochprozentige alkoholische Getränke wie Schnaps oder Mixgetränke, die Spirituosen enthalten, dürfen generell nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden.

Zusätzlich ist im JuSchG (§ 9 Abs. 3) festgelegt, dass alkoholische Getränke nicht in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten werden dürfen, es sei denn, der Automat steht an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort oder ist durch technische Vorrichtungen oder ständige Aufsicht gesichert.


Was bedeutet das für euch?

Um empfindliche Strafen zu vermeiden, solltet Ihr darauf achten, dass ihr nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßt.

Das heißt, dass Ihr gesetzt den Fall, dass Ihr euren Verkaufsautomaten nicht durchgehend beobachten könnt oder euer Automat an einem Standort steht, welcher auch für Personen unter 18 zugänglich ist, Ihr unbedingt unser Modul zur Altersverifikation zur Konfiguration eures Automaten hinzufügen solltet. 


 Modul zur Altersverifikation.

(Bild anklicken um zum Modul zu gelangen)